Annahmestellen
Restentleerte Verpackungen können über KBS von seinen Annahmestellen in zwei Einstufungen nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zurückgeführt werden: AVV 15 01 04 und 15 01 10*. (Annahmestellen) Annahmestellen der KBS sind sämtlich Entsorgungsfachbetriebe.
Die für die Rücknahme und die Verwertung an den Annahmestellen erforderliche Spezifikation „restentleerte Verpackung“ ist in Abhängigkeit der Beschaffenheit des Füllgutes definiert: tropffrei, rieselfrei oder spachtelrein. Darüber hinaus sind vom Entleerer folgende Annahmebedingungen einzuhalten:
-Die Verpackungen sind ohne Vermischung und frei von Fremdstoffen, insbesondere radioaktiven oder explosionsgefährlichen Materialien, anzuliefern.
-Von der Annahme ausgeschlossen sind Verpackungen radioaktiver Füllgüter.
Es ist sicherzustellen, dass bei zurückgeführten Verpackungen das Etikett/ die Kennzeichnung des letzten Füllgutes sowie die KBS-Kennzeichnung lesbar sind. Zur Abgabe restentleerter Verpackungen an KBS-Annahmestellen müssen Entleerer Dokumente ausfüllen (KBS-Abgabe-/Annahmescheine bzw. Übernahmescheine). Informationen zu Annahmestellen und Dokumenten finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
Die Rückgabe über KBS ist für den Entleerer kostenfrei. Die am KBS-Rücknahmesystem teilnehmenden Hersteller/Vertreiber haben die Kosten der Rücknahme und Verwertung bereits bei KBS entrichtet. Kosten für den Transport werden zwischen Entleerer und Transporteur/ Annahmestelle separat vereinbart.
Nähere Hinweise zur Einstufung von Verpackungen nach der Abfallverzeichnisverordnung sind in den Abschnitten Rückführung sowie Annahmebedingungen hinterlegt.