Rücknahme von Verpackungen

Die KBS-Rücknahme funktioniert als Bring-System. Die Inanspruchnahme der KBS-Rücknahmeorganisation geschieht freiwillig, denn der Gesetzgeber hat für den Entleerer der Verpackung keine Rückgabeverpflichtung vorgesehen. Der Besitzer der entleerten Verpackung trägt die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Einstufung als Abfall und die Auswahl eines ordnungsgemäßen Entsorgungs-/Rückgabeweges.

Anforderungen an die Rücknahme restentleerter Verpackungen.

Die für die Rücknahme und die Verwertung erforderliche Spezifikation „restentleerte Verpackung“ ist in Abhängigkeit der Beschaffenheit des Füllgutes definiert: tropffrei, rieselfrei oder spachtelrein. Orientierungen zur Restentleerung geben zum Beispiel die Anforderungen des Verbandes der chemischen Industrie (VCI). Näheres hierzu erfahren sie über den VCI in den Verpackungsprüf- und Ausführungsrichtlinien (VPA) über den folgenden Link:

VPA

Darüber hinaus sind vom Entleerer folgende Annahmebedingungen der KBS einzuhalten:

-Die Verpackungen sind ohne Vermischung und frei von Fremdstoffen, insbesondere radioaktiven oder explosionsgefährlichen Materialien, anzuliefern.

-Von der Annahme ausgeschlossen sind Verpackungen radioaktiver Füllgüter.

Es ist sicherzustellen, dass bei zurückgeführten Verpackungen das Etikett/ die Kennzeichnung des letzten Füllgutes sowie die KBS-Kennzeichnung lesbar sind. Zur Abgabe restentleerter Verpackungen an KBS-Annahmestellen müssen Entleerer Dokumente ausfüllen (KBS-Abgabe-/Annahmescheine bzw. Übernahmescheine)  Link zur Dokumentenseite
Informationen zu Dokumenten finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

Die Rückgabe über KBS ist für den Entleerer kostenfrei. Die an der KBS-Rücknahmeorganisation teilnehmenden Hersteller/Vertreiber haben die Kosten der Rücknahme und Verwertung bereits bei KBS entrichtet. Kosten für den Transport werden zwischen Entleerer und Transporteur/ Annahmestelle separat vereinbart.

Restentleerte Verpackungen können über KBS von seinen Annahmestellen in folgenden Einstufungen nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zurückgeführt werden: AVV 15 01 04, AVV 16 01 17, AVV 17 04 05 und 15 01 10*. Link zur Dokumentenseite
Informationen zu Annahmestellen und zur Einstufung von Verpackungen als Abfall finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.