Annahmebedingungen restentleerter Verpackungen.

Die für die Rücknahme und die Verwertung erforderliche Spezifikation „restentleerte Verpackung“ ist in Abhängigkeit der Beschaffenheit des Füllgutes definiert: tropffrei, rieselfrei oder spachtelrein. Orientierungen zu vorgenannten Eigenschaften geben die Anforderungen des Verbandes der chemischen Industrie (VCI). Näheres hierzu erfahren sie über den VCI in den Verpackungsprüf- und Ausführungsrichtlinien (VPA) über den folgenden Link:

VPA

Darüber hinaus sind vom Entleerer folgende Annahmebedingungen einzuhalten:

-Die Verpackungen sind ohne Vermischung und frei von Fremdstoffen, insbesondere radioaktiven oder explosionsgefährlichen Materialien, anzuliefern.

-Von der Annahme ausgeschlossen sind Verpackungen radioaktiver Füllgüter.

Es ist sicherzustellen, dass bei zurückgeführten Verpackungen das Etikett/ die Kennzeichnung des letzten Füllgutes sowie die KBS-Kennzeichnung lesbar sind. Zur Abgabe restentleerter Verpackungen an KBS-Annahmestellen müssen Entleerer Dokumente ausfüllen (KBS-Abgabe-/Annahmescheine bzw. Übernahmescheine). Informationen zu Annahmestellen und Dokumenten finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

Die Rückgabe über KBS ist für den Entleerer kostenfrei. Die an der KBS-Rücknahmeorganisation teilnehmenden Hersteller/Vertreiber haben die Kosten der Rücknahme und Verwertung bereits bei KBS entrichtet. Kosten für den Transport werden zwischen Entleerer und Transporteur/ Annahmestelle separat vereinbart.

Restentleerte Verpackungen können über KBS von seinen Annahmestellen in zwei Einstufungen nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zurückgeführt werden: AVV 15 01 04 und 15 01 10*. Nähere Hinweise hierzu sind in dem Kapitel Einstufung von Verpackungen nach der Abfallverzeichnisverordnung hinterlegt.