Genehmigung Abfallrecht

KBS führt seine abfallwirtschaftliche Tätigkeit durch auf Grundlage einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf – Maklernummer E111M0098). Die Erlaubnis gilt für alle Abfälle nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV). Verantwortliche Person im Rahmen der Erlaubnis ist Klaus Schulte-Terboven.