Genehmigung

KBS führt seine abfallwirtschaftliche Tätigkeit durch auf Grundlage einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf  –  Maklernummer E111M0098 –  AZ: 19/2.0-fr KBS  –  Datum: 03.04.2018). Die Erlaubnis gilt für alle Abfälle nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV). Verantwortliche Person im Rahmen der Erlaubnis ist Dr. Johannes Emundts.

Die Maklergenehmigung und einen Änderungsbescheid hierzu entnehmen Sie nachfolgenden Links:

Maklergenehmigung

Maklergenehmigung Änderungsbescheid