Transportverpackungen
KBS führt auch die Organisation der Rücknahme von Transportverpackungen als beauftragter Dritter durch.
Die mit der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) erweiterten Herstellerpflichten berühren auch Transportverpackungen. Hersteller sind nach VerpackG zur unentgeltlichen Rücknahme der Transportverpackungen verpflichtet, mit denen sie ihre Produkte an ihre Kunden ausliefern. Mehrwegverpackungen sind in diese Verpflichtungen miteingeschlossen.
Hersteller müssen die vorgenannten Verpackungen unentgeltlich zurücknehmen, soweit es sich um gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe handelt, die sie in ihrem Warensortiment führen.
Vorgenannte Verpackungen sind Bestandteil der Verpackungen gemäß § 15 Absatz 1, Satz 1 bis 5 und insofern auch betroffen von den Pflichten zur Registrierung sowie zur Nachweis- und Dokumentationspflicht.
Rückgabeberechtigte Endkunden unserer Vertragspartner erhalten nähere Informationen über den Ort sowie die weiteren Modalitäten der Rückgabe unter info@kbs-recycling.de bzw. unter der Rufnummer 0211 239228 0. Bei Interesse an unseren Vertragsmodellen zur Rücknahme von Transportverpackungen wenden sie sich gerne an die vorgenannten Kontaktdaten.